Sozialdienste und Zuweisende
Kostenträger
- Entsprechend der Zulassung nach § 111 des SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch-Gesetzliche Krankenversicherung) wird die Klinik im allgemeinen Antragsverfahren (LMR) durch die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen belegt.
- Patientinnen und Patienten aller Rentenversicherungsträger und selbstzahlende Rehabilitandinnen und Rehabilitanden werden in der Klinik aufgenommen.
- Begleitpersonen/Besucher für alle im Hause behandelten Patientinnen und Patienten können in beschränktem Umfang ebenfalls aufgenommen werden.
- Die Einweisung der Patientinnen und Patienten erfolgt aus dem gesamten Bundesgebiet. Zur Anschlussheilbehandlung (AHB) können in der Regel Patientinnen und Patienten aus dem Umkreis zugewiesen werden.
- Unser allgemeiner Pflegesatz für stationäre Rehabilitation beträgt 170,00 EUR pro Tag.
Sozialdienst
Unsere fachkundigen Sozialarbeiter unterstützen Sie bei jeglichen Belangen während und nach Ihrer Rehabilitation.
- Beratung zu verschiedenen Themen wie bspw. der Beantragung eines Grads der Behinderung oder zu Rentenfragen
- Unterstützung bei der Rückkehr in die Arbeit durch die Einleitung von Maßnahmen zur Stufenweisen Wiedereingliederung oder zur Beruflichen Rehabilitation
- Informationen rund um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Kranken- sowie Übergangsgeld
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden und Institutionen
- Individuelle Fragestellung ihrerseits
Kontakt
Telefon, Fax, E-Mail
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Für allgemeine Anfragen erreichen Sie uns Montag - Freitag, 7.30 - 16.30 Uhr:
- 06124 58-0 Telefonzentrale
- 06124 58-101 Patientenaufnahme
- 06124 58-601 Fax Verwaltung
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