Deutsche Rentenversicherung

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Sozialdienste und Zuweisende

Kostenträger

  • Entsprechend der Zulassung nach § 111 des SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch-Gesetzliche Krankenversicherung) wird die Klinik im allgemeinen Antragsverfahren (LMR) durch die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen belegt.
  • Patientinnen und Patienten aller Rentenversicherungsträger und selbstzahlende Rehabilitandinnen und Rehabilitanden werden in der Klinik aufgenommen.
  • Begleitpersonen/Besucher für alle im Hause behandelten Patientinnen und Patienten können in beschränktem Umfang ebenfalls aufgenommen werden.
  • Die Einweisung der Patientinnen und Patienten erfolgt aus dem gesamten Bundesgebiet. Zur Anschlussheilbehandlung (AHB) können in der Regel Patientinnen und Patienten aus dem Umkreis zugewiesen werden.
  • Unser allgemeiner Pflegesatz für stationäre Rehabilitation beträgt 164,50 EUR pro Tag.

Sozialdienst

Unsere fachkundigen Sozialarbeiter unterstützen Sie bei jeglichen Belangen während und nach Ihrer Rehabilitation.

Kliniksozialdienst

  • Beratung zu verschiedenen Themen wie bspw. der Beantragung eines Grads der Behinderung oder zu Rentenfragen
  • Unterstützung bei der Rückkehr in die Arbeit durch die Einleitung von Maßnahmen zur Stufenweisen Wiedereingliederung oder zur Beruflichen Rehabilitation
  • Informationen rund um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall  und das Kranken- sowie Übergangsgeld
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden und Institutionen
  • Individuelle Fragestellung ihrerseits

Prozess Kliniksozialdienst

Kontakt

Telefon, Fax, E-Mail